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Lausitzer Rundschau, 06.03.2008 Koblenzer Familie verlässt nach baurechtlicher Anordnung ihr Grundstück auf Zeit Rückzug vor dem Wasser Vergangene Woche war ungewohnt viel Bewegung auf dem Grundstück der Familie Böger am nördlichen Rand von Koblenz zu beobachten. Die Pferde wurden abtransportiert, ein Umzugsunternehmen verlud Kisten. Monika und Heino Böger haben zusammen mit ihren Kindern und den Tieren ihr Grundstück verlassen. Das Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde hatte es so verfügt. Es ist der vorläufige Höhepunkt im Streit um dieses tiefliegende Grundstück, das vom wieder aufsteigenden Grundwasser bedroht ist.
Es gibt kein Schwarz und kein Weiß in dieser Geschichte, über die erstmals im vergangenen Sommer berichtet wurde. Und sie ist noch nicht zu Ende, sie ist juristisch nicht geklärt. Entsprechend sensibel gehen die beiden Streitpartner, Bögers auf der einen Seite und die LMBV auf der anderen, öffentlich miteinander um. Bei der Ersatzunterbringung Bögers und ihrer Tiere hat die LMBV, freilich ohne jegliche Anerkennung einer Rechtspflicht, ordentliche, wenngleich eben provisorische Bedingungen geschaffen. Die Pferde sind fachgerecht untergestellt und Bögers selbst konnten auf dem Territorium der Gemeinde Lohsa bleiben. Das Provisorium ist zunächst bis Ende des Jahres vorgesehen. Was bis dahin passieren soll, ist nicht klar. Sogar der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages sieht sich mittlerweile außerstande, hier etwas ausrichten zu können. Die entsprechende Beschlussempfehlung für den Landtag teilte die Ausschussvorsitzende Bettina Simon auf Journalisten-Anfrage mit, nachdem offenbar Familie Böger einen seitens der LMBV angebotenen Vergleich ablehnte. Die Bergbausanierer hätten die Immobilie zuzüglich einer Entschädigung zurückgekauft. 2002 hatten Bögers das Areal von der LMBV erworben, nach ihrer Aussage nicht wissend, wie es ums Grundstück bestellt ist. Wenige Wochen nach dem gescheiterten Vergleich ging es Schlag auf Schlag (siehe Kasten). Das Sächsische Oberbergamt kündigte eine Verschärfung der Nutzungseinschränkungen für das Bögersche Grundstück an. „Nahezu auf dem gesamten Grundstück ist mit erhöhten Gefahren zu rechnen”, sagte Peter Horler, Sprecher des Oberbergamtes, und betonte auf Nachfrage, dass dies nicht für die höhergelegenen Nachbarn gelte. Das Grundwasser steht in dem aus lockerem Kippenboden bestehenden Bögerschen Grundstück jedenfalls so hoch wie noch nie seit der Bebauung in den Sechzigerjahren. Eine nicht genau zu definierende Erschütterung könnte ausreichen, dass es auf dem Areal zu einem Grundbruch kommt, eines oder mehrere Gebäude einstürzen könnten. Was das Oberbergamt als Empfehlung, aber ohne Rechtsverbindlichkeit ankündigte, formulierte die Untere Bauaufsicht des Landratsamtes schließlich als Nutzungsuntersagung. Das Hotel darf nicht betreten werden, das Wohngebäude ist zu verlassen. Ein generelles Verbot zum Betreten ihres Grund und Bodens haben die Bögers aber nicht. Schon weil es ihre postalische Adresse bleibt, schauen sie auch nach ihrem Wegzug hier regelmäßig vorbei und ob so weit noch alles in Ordnung ist. Bögers und ihre Rechtsvertretung streben daher vor dem Landgericht Cottbus, also in dem Bundesland, in dem die beklagte LMBV ihren Sitz hat, eine Anerkennung als Bergschaden an. Die weitere Verfahrensweise auf dem Areal ist daher nicht klar. „Wir wollen das Grundstück aber auf jeden Fall behalten”, sagt Monika Böger. Wann sie es jemals wieder nutzen kann und wie es dann aussieht, das vermag derzeit aber niemand verbindlich zu sagen.  | | Hintergrund Chronologie des Grundstücks Böger | 1913-1945: Tagebau Werminghoff I in Betrieb, Verbindung zwischen Knappenrode und Koblenz wurde in den 1930er Jahren geschüttet und gebaut. 1965: Errichtung des großen Hauses auf dem heutigen Grundstück Böger als Wirtschaftsgebäude für das Kinderferienlager des Braunkohlenkombinates Glückauf Knappenrode 1982: Erweiterung Nach der Wende: Hotelnutzung, dann viele Jahre Leerstand 2002: Familie Böger ersteigert das Grundstück über die Sächsische Grundstücksauktionen AG Dresden von der LMBV. 2004: Familie Böger zieht nach Umbauarbeiten am Nebengebäude ein, will aus dem Hotel eine Seniorenwohnanlage machen, im September Setzungsfließrutschung wenige 100 Meter vom Grundstück entfernt. 2005: Gutachter erklärt nachträgliche Sanierung des Grundstückes bei Erhalt des Hotels technisch für nicht möglich. 2006: Erste Verhaltensanforderungen für das Grundstück werden erlassen. 2006/07: Sanierung und Höherlegung der Kreisstraße Dezember 2007: Rückkauf und Entschädigung von LMBV lehnen Bögers ab, wollen zivilrechtliche Klärung an. Februar 2008: Der von Bögers angerufene Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages stuft die Petition als nicht abhilfefähig ein, sieht aber auch kein Versagen der Behörden. 20. Februar: Vororttermin von Oberbergamt, Landratsamt, LMBV und Gemeinde Lohsa 22. Februar: Landratsamt Kamenz verfügt, dass das Hotelgebäude nicht mehr betreten werden darf, Freizug des Wohnhauses bis Ende Februar. 29. Februar: Familie Böger und ihre Tiere haben das Grundstück verlassen. |  | von Uwe Schulz |