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Pressemitteilung zum Grundlagenvertrag |
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Donnerstag, 13. August 2009 |
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13.08.2009 Am 15.12.08 wurde der Grundlagenvertrag Schleife unterzeichnet. Die Vertreter der Umsiedler hatten sich unter Protest aus den Verhandlungen zurückgezogen. Die Gemeinde Schleife und Vattenfall veranstalten vom 14.-16. August 2009 ein Bürgerfest zu Ehren der Unterzeichnung. Die Umsiedler werden an diesem Fest ausdrücklich NICHT teilnehmen. Grund dafür sind die unzureichenden Regelungen für private Eigentümer. Pressemitteilung Vattenfall hält sich nicht an Trebendorf- und Schleife-Vertrag Wie die Neubauwerte für die Umsiedler zu ermitteln sind, ist eine zentrale Frage für alle Umsiedler. Im Trebendorf- und Schleife-Vertrag heißt es gleichlautend, dass ein Sachverständiger beauftragt wird. „Die Wertgutachten weisen drei Ent-schädigungswerte aus: den Verkehrswert, den Sachwert und den Neubauwert. Der Sachwert und der Neubauwert sind maßgeblich für die Entschädigungszahlung.“ (4.1 Abs. 5)
Gegen diese Bestimmung wird bei der Wertermittlung verstoßen, hat Rechtsanwalt de Witt (Berlin) in einem Brief an Vattenfall kritisiert. Der Sachverständige wird nur mit einem Verkehrswertgutachten beauftragt. Der Sachverständige erhält keinen Auftrag zur Ermittlung des Neubauwertes. Das ist aber der Betrag, der den Umsiedler interessiert, damit er sein neues Eigenheim planen kann. Bei der Verkehrswertermittlung werden vom Sachverständigen u.a. die so genannten Herstellungskosten der Gebäude festgestellt. Vattenfall behauptet, diese Herstellungskosten entsprächen dem Neubauwert. Rechtsanwalt de Witt widerspricht dieser Behauptung entschieden, weil die Sachwertermittlung nach Baualtersklassen erfolgt und damit immer nur historische, vergangene Herstellungswerte ermittelt. Bei einem 50 Jahre alten Einfamilienhaus betragen die Unterschiede 150 bis 300 Euro/m² Brutto-Grundfläche. Durch geschickte Verhandlungen haben einige Umsiedler bereits gute Ergebnisse erzielt. Das ändert nichts daran, dass Vattenfall gegen beide Grundlagenverträge verstößt. |