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Lausitzer Rundschau, Lokalausgabe Weißwasser, 17.10.2007
Thema: Bildung der Verhandlungskommission zum Grundlagenvertrag
Grundsatzerklärung des Schleifer Gemeinderates
Die nachfolgende Grundsatzerklärung des Gemeinderates Schleife hat der amtierende Bürgermeister Reinhard Bork am Montagabend vor der Beschlussfassung zur Bildung der Verhandlungskommission mit Vattenfall über den Grundlagenvertrag vorgetragen.
Im Zusammenhang mit der bergbaulichen Inanspruchnahme von Gemeindegebiet ist die Gemeinde Schleife Ansprech- und Verhandlungspartner der Vattenfall Europe Mining AG (VE-M). Die Inanspruchnahme von Grund und Boden der Gemeinde Schleife geschieht ausdrücklich gegen unseren Willen, aber dennoch auf der Grundlage von Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland. Dazu gehört auch, dass die von der damit verbundenen Umsiedlung betroffenen Eigentümer und weitere Berechtigte durch den Bergbautreibenden entschädigt werden müssen. Die Regelungen der Umsiedlung können durch ein aufwändiges und mehrjähriges Verfahren zur Teilfortschreibung des Braunkohleplanes festgelegt werden. Das Bundesberggesetz beschränkt die Entschädigungsleistungen auf ein Mindestmaß. Wir jedoch streben einen Grundlagenvertrag an. Der freiwillige Abschluss eines Grundlagenvertrages mit weit über den gesetzlichen Maßgaben liegenden Entschädigungen kann frühzeitig für alle Seiten Planungssicherheit schaffen.
Dieser Grundlagenvertrag wird zwischen der Vattenfall Europe Mining AG und der Gemeinde Schleife geschlossen. Zu diesem Zweck wird der Gemeinderat Schleife als legitimierte Interessenvertretung der gesamten Bürgerschaft durch Beschluss eine Verhandlungskommission aus Gemeinderäten und betroffenen Bürgern bilden.
Die Verhandlungsführung obliegt ausschließlich der Gemeinde Schleife. Die Verhandlungsgrundlage bildet ein Forderungskatalog. In diesem Katalog wurden Forderungen aller von den langfristigen Maßnahmen und Wirkungen des Bergbaus Betroffenen des Gemeindegebietes durch die Gemeindeverwaltung und den Beirat Bergbau zusammengestellt.
Dieser Forderungskatalog gliedert sich in drei Teile: 1. Entschädigungsforderungen der von der Umsiedlung betroffenen Bürger; weitere Eigentümer an Grund und Boden im Abbaugebiet; der Bürger, die am Rand des Tagebaues wohnen bleiben müssen und deren Lebensqualität langfristig beeinträchtigt wird; der Gemeinde; der Kirchengemeinden; der Domowina; der Landwirtschaft. 2. Dorfentwicklung und 3. kommunales Handlungskonzept.
Bedingt durch diese Interessenlagen wird es eine ständige Verhandlungskommission geben, die sich aus Mitgliedern des Gemeinderates und betroffenen Bürgern zusammensetzt. In diese Verhandlungskommission werden ausschließlich Bürger der Gemeinde Schleife berufen. Sollten es besondere Umstände im Laufe der Verhandlungen erfordern, können weitere direkt Betroffene zu den Verhandlungen hinzugezogen werden.
Zwischen den Vertragspartnern besteht Übereinstimmung , dass die Verhandlungen zu diesem freiwillig abzuschließenden Grundlagenvertrag ohne Juristen geführt werden. Die Verhandlungskommission wird die Gespräche mit dem Bergbauunternehmen (VE-M) in der Erwartung einer fairen Verhandlungsführung auf Augenhöhe aufnehmen, und wir erwarten hierfür auch die Unterstützung und Begleitung durch den Freistaat Sachsen.
Vom Bergbauunternehmen wurde bereits versichert, dass die Regelungen in Schleife in keinem Fall hinter den Ergebnissen und Anwendungsregeln von Horno und Haidemühl zurückbleiben werden. Darüber hinausgehend sehen wir die bevorstehenden Verhandlungen unter dem besonderen Aspekt der Anerkennung und Berücksichtigung der Interessen der zukünftigen Nachbarn des Tagebaues, das heißt der Erhaltung der Lebensqualität im verbleibenden Gemeindegebiet.
Die Verhandlungsergebnisse können von einem von der Bürgerinitiative Umsiedler Schleife zu bestimmenden Rechtsanwalt daraufhin überprüft werden, ob alle Forderungen der Bürgerinitiative verhandelt sind. Daraus könnten sich gegebenenfalls Nachverhandlungen ergeben. Der Gemeinderat Schleife sieht darin eine Kompromisslösung , um den nach mehreren Gesprächsrunden einzig verbliebenen Streitpunkt einvernehmlich im Interesse aller Beteiligten lösen zu können. Wir gehen davon aus, dass die Umsiedler mit am Verhandlungstisch sitzen werden, um so auch ihren direkten Einfluss in den Verhandlungen hinsichtlich ihrer Forderungen geltend machen zu können. Dieses Angebot zur direkten Mitarbeit der Umsiedler wird uneingeschränkt aufrechterhalten. Ungeachtet dessen wird die durch den Gemeinderat zu beschließende Verhandlungskommission in Wahrnehmung ihrer Fürsorgepflicht die Interessen aller Bürger der Gemeinde Schleife vertreten, insbesondere derjenigen Bürger, deren Lebensqualität durch die Nachbarschaft zum Tagebau langfristig beeinträchtigt wird. Die Verhandlungskommission wird die Verhandlungen zum Abschluss eines Grundlagenvertrages immer im Sinne eines «Vertrages zu Gunsten Dritter» führen. Den von der Umsiedlung betroffenen Bürgern obliegt es, die im Grundlagenvertrag enthaltenen Angebote anzunehmen. Separate Entschädigungsverhandlungen eines jeden Umsiedlers mit dem Bergbauunternehmen werden dadurch keinesfalls ausgeschlossen. Der Grundlagenvertrag wird vor seiner Beurkundung nochmals einer juristischen Prüfung durch eine unabhängige Kanzlei unterzogen. Der Gemeinderat Schleife ist davon überzeugt, dass dieser Grundlagenvertrag die Basis für ein dauerhaftes und erfolgreiches nachbarschaftliches Verhältnis zwischen dem Bergbauunternehmen und der Gemeinde Schleife und deren Bürgerinnen und Bürgern bilden wird (ni) . |