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Braunkohlenutzung ist Verbrechen an Mensch und Umwelt PDF Drucken E-Mail
Freitag, 11. Januar 2008

http://www.bund-nrw.de/obstwiese_garzweiler.htm, 11.01.2008

"Braunkohlenutzung ist Verbrechen an Mensch und Umwelt"

Trotz Zwangsräumung weiter Widerstand gegen Braunkohle



Nach der Zwangsräumung der Obstwiese des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Bereich des Braunkohletagebaus Garzweiler kündigten die Umweltschützer weiteren Widerstand an. Es würden auch zukünftig alle rechtsstaatlichen Mittel genutzt, die Totalzerstörung von Natur, Landschaft und Grundwasser durch den Braunkohletagebau und die Zwangsvertreibung zigtausender Menschen zu beenden. Die fortgesetzte Nutzung der Braunkohle sei angesichts fortschreitenden Klimawandels ein „Verbrechen an den betroffenen Menschen und der Umwelt“ und durch nichts zu rechtfertigen.

Ein Großaufgebot der Polizei hatte die 10-tägige Besetzung der Obstwiese durch BUND-Aktivisten am gestrigen Abend beendet. Die Umweltschützer ließen sich einzeln von mehreren Dutzend Einsatzkräften vom Gelände tragen. Unmittelbar nach der Zwangsräumung zerstörten RWE-Bagger die Wiese.

Der BUND bewertet die Aktion trotz des letztendlich negativen Ausgangs als Erfolg. „Auch wenn wir die Braunkohle-Bagger noch nicht aufhalten konnten, bestärkt uns die breite Unterstützung der betroffenen Bevölkerung in unserem Widerstand. Dass die Landesregierung die Räumung der Obstwiese mit dem Interesse der Sicherheit der Energieversorgung rechtfertigt, zeigt deren klimaschutzpolitische Ignoranz. Energieministerin Christa Thoben offenbart sich so als Erfüllungsgehilfin des RWE“, sagte der BUND-Landesvorsitzende Paul Kröfges. Eine Realisierung von Garzweiler II führe unweigerlich zur Freisetzung von 1,3 Milliarden Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid. Bei unverändertem Festhalten am Klimakiller Braunkohle würden sämtliche Klimaschutzziele unerreichbar.

Die Umweltschützer kündigten an, wegen der Abweisung der Klage gegen die Grundabtretung durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in kürze Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig einzulegen. Noch liege die schriftliche Urteilsbegründung des OVG allerdings nicht vor.

Trotz der gestrigen Zwangsräumung bleibt der BUND weiter Eigentümer des Grundstücks, denn dessen Enteignung ist wegen der anstehenden Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht nicht wirksam. „Dabei wird auch das völlig unzeitgemäße und undemokratische Bundesberggesetz wieder auf dem Prüfstand stehen. Dieses bevorzugt einseitig die privatwirtschaftlichen Interessen der Energiemultis vor dem Allgemeinwohl, hier soll Bergrecht Grundrechte brechen“, sagte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. Der BUND appellierte deshalb an den Gesetzgeber, diesen „noch vom Preußischen Bergrecht abgeleiteten rechtlichen Anachronismus“ abzuschaffen.

Die parallel betriebene Klage gegen die Zwangsräumung habe sich mit der gestrigen Zerstörung der Obstwiese zwar erledigt, der Rechtsstreit gegen die Enteignung indessen nicht. „Mit der Fortsetzung der Klage gegen die Enteignung hoffen wir, nun durch das Bundesverwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit des Tagebaus Garzweiler bestätigt zu erhalten,“ gibt sich BUND-Anwalt Dirk Teßmer zuversichtlich. Das BVerwG hatte im Sommer 2006 bereits einmal ein Urteil des OVG Münster zum Tagebau Garzweiler aufgehoben.

 
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