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Auch Trebendorfer haben geklagt PDF Drucken E-Mail
Freitag, 30. November 2007

Lausitzer Rundschau, 30.11.2007



Auch Trebendorfer haben geklagt


Trebendorf. Das Verwaltungsgericht Dresden hat den Antrag von zwei Trebendorfern wegen Unterlassung gegen die Gemeinde Trebendorf, vertreten durch die Gemeinde Schleife, abgelehnt.

Der Antrag der Trebendorfer im Wege einer einstweiligen Anordnung der Gemeinde zu untersagen mit Vattenfall Europe Mining AG (VEM) Verhandlungen zum Abschluss eines Grundlagenvertrages zur privaten Entschädigung in Trebendorf zu führen sowie einen Vertrag mit VEM insbesondere zu den entschädigungsrechtlich relevanten materiellen wie verfahrensrechtlichen Fragen Privater zu schließen, bleibt ohne Erfolg, teilt das Gericht mit. In der Gerichtsbegründung – sie liegt der RUNDSCHAU vor – heißt es, dass die Antragsteller, die sich als «Randbetroffene» beeinträchtigt fühlen, durch die laufenden Vertragsverhandlungen in den eigenen Rechten verletzt sein könnten.

Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Karin Husse, die mit ihrem Mann Frank geklagt hatte, sagte gegenüber der RUNDSCHAU, dass die Überlegungen diesbezüglich noch nicht abgeschlossen seien. (rw)

 

 
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