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Lausitzer Rundschau, 06.12.2007 Familie Husse aus Schleife zur Problematik Grundlagenvertrag mit Vattenfall Es geht nicht um die, die am Tagebaurand bleiben müssen
Karin und Frank Husse aus Trebendorf nehmen in ihrem Leserbrief Bezug auf den Artikel «Mäkelburg: Weit über das in Horno und Haidemühl hinaus» vom 24. November in der Lokalausgabe.
Zur Problematik der Gießwasserbegünstigung für die Gemeinde Trebendorf hatten wir in der jüngsten Ratssitzung geäußert, dass die Gießwasserbegünstigung für die Bürger, deren Haushalte an das Abwassernetz angeschlossen sind, unwirksam ist. Diese Bürger müssen auf das entnommene Trinkwasser laut Abwassersatzung der Gemeinde Trebendorf Abwassergebühren bezahlen. Die vom Bürgermeister angesprochene Härtefallregelung wäre ja für die Familie Husse nicht wirksam, da diese nicht so viel Rhododendron und Tannen angebaut hat, wie manch anderer in Trebendorf. Hinsichtlich des Forderungskataloges Teil 2 und 3 wurden Vorschläge unterbreitet, damit der gesamte Prozess gläsern gestaltet werden kann. Jedoch wurden durch die Gemeinde Trebendorf diese Vorschläge nicht aufgegriffen. Im Gegensatz dazu werden durch die Gemeinde, wie im Teil 3 des Forderungskataloges festgeschrieben, 20 Millionen Euro von Vattenfall gefordert. Diese sollen dann in der Verwaltung der Gemeinde verbleiben, um die bergbaubedingten Belastungen der Menschen in der Kommune auszugleichen. Es geht immer nur um die Umsiedler und die Vereine, die Feuerwehr, nicht aber um die, die am Tagebaurand bleiben müssen. Dies zeigt sich auch in den Verhandlungen des Bürgermeisters mit Vattenfall. Sein Kindergarten soll an einem anderen Standort neu gebaut werden, da die künftige Nähe zum Tagebau und die damit zu erwartende Lärm- und Staubbelastung zu hoch ist. Der Kindergarten liegt in der Emissionsschutzlinie. Das benachbarte Grundstück, welches lediglich durch einen Maschendrahtzaun vom Kindergarten getrennt ist, interessiert niemanden und deren Bewohner können der Lärm- und Staubbelastung ausgesetzt werden. Zu den angeführten Vorwürfen unterhalb der Gürtellinie kann so viel gesagt werden, dass diese Vorwürfe jederzeit beweisbar sind. Der Bürgermeister solle doch nur an die überörtliche Überprüfung zu seinen genannten Einwohnerzahlen denken, wo er eine Strafe begleichen musste. Zum Abschluss möchten wir noch mitteilen, dass wir beim Verwaltungsgericht Dresden Klage gegen die Gemeinde Trebendorf, vertreten durch den Bürgermeister, wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz eingereicht haben. Wir sind der Auffassung, dass die Gemeinde Trebendorf nicht berechtigt ist, Verhandlungen für uns Bürger mit Vattenfall durchzuführen. Die Gemeinde soll lediglich für sich Verhandlungen durchführen. |