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Gericht verbietet "CO2-Frei" PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 11. Dezember 2007

Märkische Allgemeine, 12.12.2007

 Vattenfall bekommt einen Maulkorb

 
Weil das geplante „CO 2 -freie Kraftwerk“ in Schwarze Pumpe nicht ganz kohlendioxidfrei ist, darf es nicht mehr so bezeichnet werden

POTSDAM - Beim Energiekonzern Vattenfall wird bereits heftig darüber gegrübelt, wie das vermeintlich „CO2-freie Kraftwerk“ künftig im Fall der Fälle heißen soll. „Es gibt verschiedene Vorschläge, wir werden die neue Begrifflichkeit bis Anfang 2008 finden“, sagt Projektsprecher Damian Müller. Vorerst hat das Berliner Landgericht den Stromerzeuger per einstweiliger Verfügung dazu verdonnert, die Behauptung zu unterlassen, man baue ein CO2-freies Braunkohlekraftwerk.

 

Vattenfall errichtet eine bislang mit diesen Worten bezeichnete Pilotanlage in Schwarze Pumpe (Spree-Neiße) und hofft, ab 2020 auf diese Art serienmäßig Strom erzeugen zu können. Der Klimakiller Kohlendioxid (CO2) soll dabei von den anderen entstehenden Abgasen getrennt und in unterirdische Speicher verbannt werden.

Verkneift sich Vattenfall nicht die verbotenen Worte, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250000 Euro oder Haft von bis zu sechs Monaten. Hinter der Klage, die zu dem juristischen Maulkorb führte, steckt mittelbar der Berliner Solarmodul-Hersteller Solon AG. Die Klage führende Soline Bouchéhöfe Betreibergesellschaft, die eine Photovoltaikanlage in Berlin unterhält, gehört letztlich in den Unternehmensverbund der stark expandierenden Firma. Die Behauptung „CO2-frei“ sei eine „Irreführung der Öffentlichkeit“, sagt Solon-Sprecherin Therese Raatz. Auch der Bundesverband Erneuerbare Energien sieht darin „eine Mogelpackung“ und „begrüßt die gerichtliche Klarstellung“. Als „irreführend und damit wettbewerbswidrig“ stuft auch das Gericht die Worte ein. Auch bei der angeblich CO2-freien Technik würden mindestens zehn Prozent der Gase in die Luft entweichen. Zudem könne bei einer unterirdischen Lagerung nicht von einem CO2-freien Kraftwerk „die Rede sein“, so der Beschluss weiter.

„Wir waren eigentlich sicher, dass wir damit niemand in die Irre führen“, meint Müller. Die Worte, die er nicht mehr nutzen darf, seien schließlich auch der Bundeskanzlerin und dem Bundesumweltminister „über die Lippen gegangen“. Man habe die Bezeichnung „lediglich übernommen“, so Müller. Bereits 2002 habe der Rat für Nachhaltige Entwicklung in Deutschland das „CO2-freie Kohlekraftwerk“ definiert, als eine Anlage, die weniger als zehn Prozent Kohlendioxid in die Atmosphäre bläst.

Darüber hinaus würden Konkurrenten wie RWE die Formulierung nutzen, so Müller. Daher prüfe Vattenfall nun rechtliche Schritte gegen die Verfügung. Wenn nur Vattenfall untersagt werde, was alle anderen dürfen, könne das schließlich „schlecht“ für den Konzern sein, meint Müller. Das auf die Braunkohleverstromung setzende Brandenburger Wirtschaftsministerium gibt sich inzwischen etwas vorsichtiger bei der Wortwahl. Für das Ressort bleibe „eine CO2-freie Braunkohleverstromung das Ziel“, hieß es gestern. (Von Gerald Dietz)

 
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